Allgemeines zu den Lizenzen für Privatpiloten
Viele Flugschüler und angehende Piloten fragen mich häufig, was denn der Unterschied zwischen der LAPL-A (Light Aircraft Pilot License) und der PPL-A (Private Pilot License) Privatpilotenlizenz ist. Dieser Beitrag soll ein wenig Licht ins Dunkel bringen und mit dem ein oder anderen Vorurteil aufräumen.
Grundsätzlich handelt es sich bei beiden Lizenzarten um eine Erlaubnis, nicht-kommerzielle Flüge mit Passagieren durchführen zu dürfen. Beide Lizenzen eröffnen den Inhabern die aufregende Welt der allgemeinen Luftfahrt und ermöglichen es ihnen, kleine bis mittlere Flugzeuge zu fliegen. Doch trotz ihrer Ähnlichkeiten gibt es auch einige wichtige Unterschiede, die wir uns genauer anschauen wollen.
LAPL-A (Light Aircraft Pilot License):
Die LAPL-A ist eine relativ neue Lizenz, die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) eingeführt wurde, um den Einstieg in die Privatpilotenlizenz zu erleichtern.
Hauptmerkmale der LAPL-A:
Voraussetzungen:
- Mindestalter bei Ausstellung: 17 Jahre.
- Medical Klasse: LAPL
- Flugerfahrung: Mindestens 30 Flugstunden, davon 15 Stunden mit einem Fluglehrer (inklusive 6 Stunden Alleinflugzeit) und 3 Stunden Überlandflug.
Geltungsbereich:
- Die LAPL-A gilt nur innerhalb der EU und EASA Mitgliedsstaaten (EU + Norwegen, Liechtenstein, Island und Schweiz) und ist nicht in allen Ländern anerkannt, da diese Lizenz nicht ICAO-Konform ist. (ICAO: International Civil Aviation Organisation)
- Der Inhaber kann Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von bis zu 2.000 kg und einer maximalen Sitzplatzanzahl von 4 Personen (einschließlich des Piloten) fliegen.
- Die LAPL-A ist nicht erweiterbar (außer Nachtflug/Kunstflug*). Wenn der Inhaber auf ein höheres Leistungsniveau umsteigen möchte, muss er die PPL-A anstreben.
Einschränkungen:
- Nur tagsüber und unter Sichtflugbedingungen (VFR) fliegen.
- Flüge sind auf den Luftraum der EU beschränkt und dürfen nicht außerhalb der EU durchgeführt werden.
Vorteile der LAPL-A:
- Kürzere Ausbildungszeit und geringere Kosten im Vergleich zur PPL-A.
- Es sind weniger Flugstunden erforderlich, um die Lizenz zu erwerben.
Nachteile der LAPL-A:
- Begrenzter Geltungsbereich, da sie nur innerhalb der EU anerkannt ist.
- Einschränkungen hinsichtlich des Flugbetriebs und der Flugzeuge, die geflogen werden dürfen. Passagiermitnahme erst nach 10 Stunden Alleinflug nach Lizenzerhalt.
PPL-A (Private Pilot License):
Die PPL-A ist die traditionellere und weit verbreitete Privatpilotenlizenz und wird ebenfalls von der EASA reguliert. Hier sind die Hauptmerkmale der PPL-A:
Voraussetzungen:
- Mindestalter bei Ausstellung: 17 Jahre.
- Medical: Klasse 2
- Flugerfahrung: Mindestens 45 Flugstunden, davon 25 Stunden mit einem Fluglehrer (inklusive 10 Stunden Alleinflugzeit) und 5 Stunden Überlandflug.
Geltungsbereich:
- Die PPL-A ist international anerkannt und ermöglicht Flüge in den meisten Ländern weltweit. Unter Umständen muss die Lizenz außerhalb der EU validiert werden.
- Der Inhaber kann bei Erwerb der entsprechenden Berechtigungen Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von über 2.000 kg und einer unbegrenzten Sitzplatzanzahl fliegen.
Einschränkungen:
- Flüge dürfen nur unter Sichtflugbedingungen (VFR) durchgeführt werden, es sei denn, der Inhaber hat eine zusätzliche Instrumentenflugberechtigung (IR).
Vorteile der PPL-A:
- Internationale Anerkennung und somit größerer Geltungsbereich für Flüge.
- Keine Beschränkung hinsichtlich des Flugbetriebs und der Flugzeuge, die geflogen werden dürfen.
Nachteile der PPL-A:
- Längere Ausbildungszeit und höhere Kosten im Vergleich zur LAPL-A.
- Es sind mehr Flugstunden erforderlich, um die Lizenz zu erwerben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die LAPL-A für Piloten geeignet ist, die hauptsächlich innerhalb der EU fliegen und nicht vorhaben, auf größere Flugzeuge umzusteigen. Sie eignet sich ideal für lokale Flüge und Hobby-Piloten mit einem begrenzten Budget. Auch die Voraussetzungen zur Verlängerung sind deutlich erleichtert (siehe Tabelle). Hingegen ist die PPL-A die erste Wahl für diejenigen, die gerne international fliegen und möglicherweise später auch eine kommerzielle Lizenz oder weitere Berechtigungen anstreben.
Unabhängig von der gewählten Lizenz ist das Fliegen eine aufregende Erfahrung, die Freiheit und Abenteuer miteinander verbindet. Die Wahl zwischen LAPL-A und PPL-A hängt letztendlich von den persönlichen Zielen, der finanziellen Situation und den Flugplänen des Einzelnen ab. Egal für welche Lizenz man sich entscheidet, das Privileg, in den Himmel aufzusteigen, bleibt ein unvergleichliches Erlebnis, das das Leben bereichern kann.
Eigenschaften | LAPL-A | PPL-A |
---|---|---|
Mindeststunden | Mindestens 30 Flugstunden | Mindestens 45 Flugstunden |
Flugausbildung | Davon 15 Stunden mit Fluglehrer (davon 6 Stunden Alleinflug) und 3 Stunden Überlandflug Alleinflug mit Zwischenlandung an einem anderen Flugplatz über eine Distanz von 80nm | Davon 25 Stunden mit Fluglehrer (davon 10 Stunden Alleinflug) und 5 Stunden Überlandflug Alleinflug mit zwei Zwischenlandungen an anderen Flugplätzen über eine Distanz von 150nm |
Mindestalter bei Ausstellung der Lizenz | 17 Jahre | 17 Jahre |
Weitere Berechtigungen | Nachtflugberechtigung / Kunstflugberechtigung möglich* | Kann zusätzlich Instrumentenflugberechtigung (IR) erwerben für Flüge unter Instrumentenflugbedingungen |
Gültigkeit | Nur innerhalb der EU und EASA Mitgliedsstaaten gültig | Kann international fliegen und ist weltweit anerkannt (evtl. Validierung notwendig) |
Verlängerung (bezogen auf die SEP (land) PIC Berechtigung) | Gültigkeit Berechtigung: 2 Jahre Verlängerungskriterien: Ab 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung:
oder Befähigungsüberprüfung mit Flugprüfer. | Gültigkeit Berechtigung: unbegrenzt Flüge dürfen nur durchgeführt werden wenn folgende Bedingungen innerhalb der letzten 24 Monate (rollierend) erfüllt sind:
oder Befähigungsüberprüfung mit Flugprüfer. |